Sonderregelung: Videotherapie abrechnen
Das G-BA hat aufgrund der steigenden Corona-Infektionen eine zeitlich befristete Sonderregelung bei ärztlich verordneten Leistungen bestimmt. Dadurch ist es möglich, bestimmte Leistungen als Videotherapie anzubieten und diese über die Krankenkasse abzurechnen. Die Sonderregelung ist Anfang November 2020 in Kraft getreten und gilt zunächst bis Ende Januar 2021.
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